Kondensatentsorgung

Welche Vorkehrungen sind für eine Kondensatentsorgung zu treffen?

Anfallendes Kondensat ist grundsätzlich abzuleiten.
Bei der Planung und Ausführung sind die Höhe des Fußbodenaufbaus und der Anschluss an die Hausentwässerung zu berücksichtigen oder eine andere Lösung herzustellen, die die Ableitung dauerhaft sicherstellt oder Regenwassereintritt vermeidet. Ist ein Anschluss an die Hausentwässerung nicht möglich ist z.B. der Einsatz von einem Auffangbehälter in Verbindung mit einer Regenhaube, wie ggfs. von Ihrem Schornsteinhersteller angeboten, (Link zu 12) möglich.

Für die Entsorgung von Kondensat sind folgende Punkte zwingend einzuhalten.

  • Für das Einleiten von Kondensaten in das öffentliche Kanalnetz sind die wasserrechtlichen Vorschriften der Länder und Satzung der örtlichen Entsorgungsunternehmen maßgebend.
  •  Hinweise und Empfehlungen für die Einleitung von Kondensaten in die öffentlichen Entwässerungsanlagen  (Kanalnetze) und Kleinkläranlagen gibt z. B. das Arbeitsblatt DWA-A 251 „Kondensate aus Brennwertkesseln“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
  •  Es dürfen für die Leitungen nur Bauprodukte und Werkstoffe verwendet werden, die ohne Einschränkung gegenüber Kondensaten beständig sind.
  • Zum Schutz gegen Abgasaus- und Falschlufteintritt ist der Kondensatablauf mit einer Abgassperre, z. B. einem Siphon aus korrosionsbeständigem Werkstoffe auszustatten. Die Sperrwasserhöhe des Siphons beträgt mindestens 10 cm.
  •  Niederschlagswasser, gilt nur für Schornsteine welche nicht im Betrieb sind. Dieses Niederschlagwasser kann direkt in die Kanalisation abgeleitet werden
  • Brennstoffe ohne oder mit Niederschlagswasser siehe nachfolgende Tabelle

Bei Abgasanlagen für feste Brennstoffe sollte der Anschluss des Kondensatablaufs an einem geschlossenen Auffangbehälter erfolgen.

Kondensatentsorgung

Welche Vorkehrungen sind für eine Kondensatentsorgung zu treffen?

Anfallendes Kondensat ist grundsätzlich abzuleiten.
Bei der Planung und Ausführung sind die Höhe des Fußbodenaufbaus und der Anschluss an die Hausentwässerung zu berücksichtigen oder eine andere Lösung herzustellen, die die Ableitung dauerhaft sicherstellt oder Regenwassereintritt vermeidet. Ist ein Anschluss an die Hausentwässerung nicht möglich ist z.B. der Einsatz von einem Auffangbehälter in Verbindung mit einer Regenhaube, wie ggfs. von Ihrem Schornsteinhersteller angeboten, (Link zu 12) möglich.

Für die Entsorgung von Kondensat sind folgende Punkte zwingend einzuhalten.

  • Für das Einleiten von Kondensaten in das öffentliche Kanalnetzt sind die wasserrechtlichen Vorschriften der Länder und Satzung der örtlichen Entsorgungsunternehmen maßgebend.
  •  Hinweise und Empfehlungen für die Einleitung von Kondensaten in die öffentlichen Entwässerungsanlagen  (Kanalnetze) und Kleinkläranlagen gibt z. B. das Arbeitsblatt DWA-A 251 „Kondensate aus Brennwertkesseln“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
  •  Es dürfen für die Leitungen nur Bauprodukte und Werkstoffe verwendet werden, die ohne Einschränkung gegenüber Kondensaten beständig sind.
  • Zum Schutz gegen Abgasaus- und Falschlufteintritt ist der Kondensatablauf mit einer Abgassperre, z. B. einem Siphon aus korrosionsbeständigem Werkstoffe auszustatten. Die Sperrwasserhöhe des Siphons beträgt mindestens 10 cm.
  •  Niederschlagswasser, gilt nur für Schornsteine welche nicht im Betrieb sind. Dieses Niederschlagwasser kann direkt in die Kanalisation abgeleitet werden
  • Brennstoffe ohne oder mit Niederschlagswasser siehe nachfolgende Tabelle

Bei Abgasanlagen für feste Brennstoffe sollte der Anschluss des Kondensatablaufs an einem geschlossenen Auffangbehälter erfolgen.